In Gebührenordnungen wie der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind in den Bemerkungen Abrechnungsausschlüsse zu finden, die die Abrechnung von Ziffern in gewisser Kombination ausschließen. Was hat es damit auf sich und welche weitere Quellen für Abrechnungsausschlüsse gibt es?
GOÄ 1003: Interne kardiotokographische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich einer im zeitlichen Zusammenhang des Geburtsvorganges vorausgegangenen externen Kardiotokographie –
Neben den Leistungen nach den Nummern 1002 und 1003 ist die Leistung nach Nummer 1001 nicht berechnungsfähig.