Voß.Partner Medizinrecht Partnerschaftsgesellschaft
Infos über Voß.Partner
Die Kanzlei Voß.Partner hat sich auf das Medizinrecht spezialisiert und unterstützt ihre Mandanten in Belangen wie der Vertragsgestaltung, verschiedenen Schlichtungsverfahren und der Erhaltung der Approbation. Zu ihrer Mandantschaft gehören jegliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen, also niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Pflegedienste, Krankenhäuser, Apotheker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und weitere Arztgruppen. Voß.Partner arbeitet eng mit den Steuer- und Wirtschaftsberatern der Mandanten zusammen, um die juristischen Angelegenheiten umfassend bearbeiten zu können und bestmögliche Lösungen zu erzielen.
Möchten beispielsweise Kooperationen im Gesundheitswesen eingegangen werden, stellt die Kanzlei eine anwaltliche Beratung zur Verfügung und entwickelt in enger Abstimmung mit den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen einen Prozess mit allen nötigen rechtlichen Vorkehrungen. So unterstützt Voß.Partner unter anderem bei der Umsetzung des sogenannten Jobsharings. Speziell für Privatkliniken bieten die Anwälte der Kanzlei zudem Leistungen im Bereich von Behandlungsfehlervorwürfen an. In diesem Zusammenhang arbeiten sie mit den gängigen Haftpflichtversicherungen zusammen, um einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen.
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