Selbstzahler übernehmen die Kosten für eine medizinische Leistung zur Gesundheitsprävention bzw. zur Behandlung akuter Beschwerden selbst. Dabei handelt es sich häufig um Privatpatienten, doch auch gesetzlich krankenversicherte Patienten können Selbstzahler sein.
Als Selbstzahler werden Patienten bezeichnet, die die Kosten für eine medizinische Leistung (zunächst) selbst begleichen. Häufig geht dies damit einher, dass Selbstzahler keine vertragsärztliche Leistung beanspruchen, die der Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen kann. Doch es gibt auch Ausnahmen.