Wunschleistungen, auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt, sind ärztliche Leistungen, die nicht aus medizinischer Notwendigkeit heraus, sondern auf Wunsch des Patienten erbracht werden.
Ärztliche Leistungen, die nicht die sogenannten WANZ-Kriterien erfüllen (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig), sondern auf Wunsch des Patienten erbracht werden, werden als Wunschleistungen bezeichnet. Die Kosten für Wunschleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sondern müssen von den Patienten als sogenannte Selbstzahler privat übernommen werden. Wunschleistungen werden auch als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet.