Im Jahr 2018 gaben 56 % der befragten Patienten in einer Studie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) an, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen für sie eine Erleichterung des Zugangs zur ärztlichen sowie pharmazeutischen Versorgung darstelle. Gleichzeitig gaben 83 % der Befragten an, dass sie die Digitalisierung deutscher Arztpraxen (sowie des deutschen Gesundheitswesens insgesamt) als ausbaufähig erachten und Aufholbedarf sehen. Was hat sich seitdem getan?
Laut des PraxisBarometers Digitalisierung 2023, welches von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beauftragt und vom IGES Institut durchgeführt wurde, konnte die digitale Kommunikation zwischen Arztpraxen und ihren Patienten seit 2018 ausgebaut werden – in einigen Bereichen nennenswerter, in anderen weniger.
Wir haben Ihnen einige zentrale Vorteile einer digitalisierten Arztpraxis zusammengestellt:
- Abläufe und Prozesse innerhalb Ihrer Praxis werden effizienter gestaltet, vereinfacht und beschleunigt, was langfristig Zeit einspart.
- Abläufe werden transparenter und erleichtern die Arbeit im Praxisteam sowie bei der Einarbeitung neuer qualifizierter Mitarbeiter.
- Die Versorgung Ihrer Patienten wird verbessert und modernisiert.
- Innerhalb des Gesundheitswesens entsteht eine bessere Vernetzung, die Ihnen als Arzt sowie Ihren Patienten zugutekommt.
- Wichtige versorgungs- und patientenbezogene Informationen können anwenderübergreifend abgerufen werden.
- Als Arzt stellen Sie Ihre Praxis zukunftssicher auf, erhöhen langfristig Ihren Patientendurchsatz sowie die Attraktivität für neue Patienten und steigern so den Umsatz.
Startpunkt der Digitalisierung im Gesundheitswesen und Grundlage für eine digitale Gesundheitsversorgung bildete die Einführung des E-Health-Gesetzes. Das am 29. Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz wird unter der Bezeichnung „Gesetz für die sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ geführt. Ziel des Gesetzes bestand darin, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung miteinander zu vereinen, die Patientenversorgung zu verbessern und telemedizinische Leistungen voranzubringen. Dazu zählen zum Beispiel Videosprechstunden und die Befundbeurteilung im Rahmen von Telekonsilien.
Hinweis:
Bei einem Telekonsilium können Sie als Arzt einen Konsiliararzt hinzuziehen und sich mit diesem zeitgleich oder zeitversetzt zu einer relevanten patientenbezogenen oder komplexen medizinischen Fragestellung austauschen. Dabei müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Außerdem legte das E-Health-Gesetz die Weichen für den schrittweisen Aufbau und andauernden Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI). Ausgehend von dem Gesetz wurden in Folge weitere gesetzliche Regelungen eingeführt.
Neben dem E-Health-Gesetz finden ergänzende Gesetze Anwendung. Wir stellen Ihnen eine Auswahl relevanter Gesetze vor:
Die Prozesse in Ihrer Arztpraxis sowie der Kontakt zwischen Ihnen als Arzt bzw. Ihrem Praxisteam und den Patienten werden durch digitale Anwendungen unterstützt. Neben Videosprechstunden sind etwa das NFDM (Notfalldatenmanagement) sowie das VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) wichtige Bestandteile. Während das Management der Versichertenstammdaten bereits seit dem 1. Juli 2019 verpflichtend ist, haben Patienten mit notfallrelevanten Erkrankungen seit Mitte 2020 Anspruch auf einen Notfalldatensatz.
Seit 2020 kann die Medikation eines Patienten zudem in einem elektronischen Medikationsplan (eMP) festgehalten und eingesehen werden. So können auch zurückliegende Medikament-Einnahmen verfolgt und mögliche Wechselwirkungen umgangen werden. Auch der eArztbrief wird seit dem 1. Juli 2020 verstärkt gefördert. In einer patientengeführten Akte – der elektronischen Patientenakte (ePA) – können seit dem 1. Januar 2021 relevante Patientendaten an einem digitalen Ort zusammengetragen und von Ihren Patienten gezielt und dokumentspezifisch freigegeben werden. Weitere Ausbaustufen sind hierbei in Planung.
In ausgewählten Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird seit dem 1. September 2022 das elektronische Rezept (E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingeführt. Ist der erste Rollout erfolgreich, wird das E-Rezept in weiteren KV-Regionen folgen. Seit dem 1. Oktober 2021 ist für Sie als Arzt außerdem die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen verpflichtend, wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen. Dafür wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verwendet. Auch bei Arbeitgebern soll die eAU ab dem 1. Januar 2023 zum Einsatz kommen.
Daneben existieren weitere Tools und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von Ihnen als Arzt freiwillig genutzt werden können. Dazu zählen unter anderem Arztbewertungsportale, medizinische Messenger und digitale Terminbuchungstools. Auch der Auftritt Ihrer Praxis im Internet mit der Praxiswebsite im Zentrum gewinnt an Relevanz. Es geht verstärkt darum, Informationen bereitzustellen, die den Patienten weiterhelfen und einen echten Mehrwert liefern, und die Kontaktpunkte möglichst patientengerecht auszugestalten. Dabei spielen auch Social Media und der Umgang mit Rezensionen eine wachsende Rolle.
Viele grundlegende Bereiche sind bereits in ihren Grundzügen digitalisiert und die entsprechenden Geräte mit digitalen Schnittstellen sind ebenfalls überwiegend vorhanden. Jedoch werden nicht alle einheitlich mit dem EDV-System der Praxen verbunden. Vor allem der Austausch zwischen Ärzten und Krankenhäusern verläuft zudem meist noch analog. Die Chancen der Digitalisierung in der Arztpraxis und im Gesundheitswesen allgemein werden entsprechend nicht vollständig ausgeschöpft. Insbesondere Aspekte der Daten- und IT-Sicherheit werden als Fallstricke gesehen. EDV-Systeme sind oft fehleranfällig und es kommt zu technischen und bürokratischen Schwierigkeiten. Hinzu tritt ein hoher Umstellungsaufwand, der etwa durch die Schulung medizinischen Personals entsteht.