Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 1328
GOÄ 1328: Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut- oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut und Linse
Abschnitt: I
Punktzahl:
3.230
Einfachsatz:
1,0
188,27 €
Regelhöchstsatz:
2,3
433,02 €
Höchstsatz:
3,5
658,94 €
Ausschlussziffern:
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