Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Abschnitt L: Chirurgie, Orthopädie
Allgemeine Bestimmungen
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.
I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung
GOÄ 2005: Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
GOÄ 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde –
GOÄ 2007: Entfernung von Fäden oder Klammern
GOÄ 2009: Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
GOÄ 2010: Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
GOÄ 2015: Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung –
II. Extremitätenchirurgie
GOÄ 2029: Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität
GOÄ 2032: Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
GOÄ 2034: Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel
GOÄ 2035: Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe – auch mit Defektdeckung –
GOÄ 2036: Anlegen einer Finger- oder Zehennagelspange
GOÄ 2040: Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
GOÄ 2041: Operative Beseitigung einer Schnürfurche an einem Finger mit Z-Plastik
GOÄ 2042: Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung
GOÄ 2045: Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk
GOÄ 2051: Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
GOÄ 2052: Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
GOÄ 2053: Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen und Knochenversorgung
GOÄ 2054: Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller Maßnahmen oder Daumen-Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie
GOÄ 2055: Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich
GOÄ 2056: Replantation eines Armes oder eine Beines
GOÄ 2060: Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
GOÄ 2061: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060
GOÄ 2062: Drahtstiftung zur Fixierung von mehreren kleinen Gelenken, Drahtstiftung an der Daumenbasis oder an der Mittelhand oder am Mittelfuß mittels gekreuzter Drähte
GOÄ 2063: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
GOÄ 2065: Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
GOÄ 2070: Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven
GOÄ 2071: Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat
GOÄ 2073: Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde –
GOÄ 2080: Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung
GOÄ 2081: Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/ oder plastischer Sehnenoperation – gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils –
GOÄ 2082: Operative Herstellung eines Sehnenbettes einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand –
GOÄ 2083: Freie Sehnentransplantation
GOÄ 2084: Sehnenscheidenstenosenoperation – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision –
GOÄ 2090: Spülung bei eröffnetem Sehnenscheidenpanaritium, je Sitzung
GOÄ 2091: Sehnenscheidenradikaloperation(Tendosynovektomie)- gegebenenfalls mit Entfernung von vorspringenden Knochenteilen und Sehnenverlagerung –
GOÄ 2092: Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers
III. Gelenkchirurgie
Allgemeine Bestimmungen
Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ 2102: Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks
GOÄ 2103: Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk – gegebenenfalls einschließlich Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen –
GOÄ 2110: Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
GOÄ 2111: Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
GOÄ 2118: Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk
GOÄ 2120: Denervation eines Finger- oder Zehengelenks
GOÄ 2121: Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks
GOÄ 2122: Resektion eines Finger- oder Zehengelenks
GOÄ 2123: Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
GOÄ 2124: Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüftoder Kniegelenks
GOÄ 2125: Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk
GOÄ 2130: Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks
GOÄ 2131: Operative Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks
GOÄ 2132: Operative Versteifung eines Hüftgelenks – auch einschließlich Fixation durch Knochenspäne oder alloplastisches Material –
GOÄ 2133: Operative Versteifung eines Kniegelenks
GOÄ 2134: Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
GOÄ 2135: Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
GOÄ 2141: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
GOÄ 2143: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
GOÄ 2145: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
GOÄ 2147: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
GOÄ 2148: Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie – auch Pfannendachplastik
GOÄ 2150: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne
GOÄ 2152: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
GOÄ 2154: Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)
GOÄ 2155: Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks
GOÄ 2156: Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
GOÄ 2157: Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel
GOÄ 2163: Operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte
GOÄ 2164: Operative Entfernung einer Beckenhälfte einschließlich plastischer Deckung, auch in mehreren Sitzungen
GOÄ 2165: Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials – gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation –
GOÄ 2167: Ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenkes mit Ausräumung von nekrotischem Gewebe und Knochenzement
GOÄ 2168: Operative Entfernung einer Kniegelenksendoprothese – einschließlich operativer Versteifung des Gelenks –
GOÄ 2170: Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger- oder Zehengliedteils – einschließlich plastischer Deckung –
GOÄ 2171: Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuß oder Amputation nach Pirogow oder Gritti – einschließlich plastischer Deckung –
GOÄ 2172: Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens – einschließlich plastischer Deckung –
GOÄ 2173: Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder Oberarmbereich – einschließlich plastischer Deckung –
GOÄ 2174: Amputation im Oberschenkelbereich – einschließlich plastischer Deckung –
GOÄ 2181: Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
GOÄ 2182: Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks
GOÄ 2183: Operatives Anlegen einer Extension am Schädel bei Behandlung von Halswirbelverletzungen/-instabilitäten (z.B. Crutchfieldzange)
GOÄ 2184: Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen
GOÄ 2189: Arthroskopische Operation mit Entfernung oder Teilresektion eines Meniskus im Kniegelenk – gegebenenfalls einschließlich Plicateilresektion, Teilresektion des Hoffa`schen Fettkörpers und/ oder Entfernung freier Gelenkkörper –
GOÄ 2190: Arthroskopische erhaltende Operation an einem Meniskus (z.B. Meniskusnaht, Refixation) in einem Kniegelenk
GOÄ 2191: Arthroskopische Operation mit primärer Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder plastischem Ersatz eines Kreuz- oder Seitenbands an einem Kniegelenk – einschließlich Kapselnaht –
GOÄ 2193: Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung – gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten
GOÄ 2195: Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193 –
GOÄ 2196: Diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit arthroskopischen Operationen nach den Nummern 2189 bis 2191 sowie 2193
IV. Gelenkluxationen
Allgemeine Bestimmungen
Bei Einrenkung von Luxationen sind Verbände Bestandteil der Leistung.