GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 2061

GOÄ 2061: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060

Abschnitt: L

Punktzahl:

74

Einfachsatz:

1,0
4,31 €

Regelhöchstsatz:

2,3
9,92 €

Höchstsatz:

3,5
15,10 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2061

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2061 entspricht mit einer Punktzahl von 74 einem Wert von 4,31 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 9,92 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 15,10 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 4,31 €
Schwellenwert: 9,92 €
Höchstwert: 15,10 €
Die GOÄ-Ziffer 2061 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 15,10 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2061 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.

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