GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 2060

GOÄ 2060: Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)

Abschnitt: L

Punktzahl:

230

Einfachsatz:

1,0
13,41 €

Regelhöchstsatz:

2,3
30,83 €

Höchstsatz:

3,5
46,92 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2060

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2060 entspricht mit einer Punktzahl von 230 einem Wert von 13,41 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 30,83 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 46,92 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 13,41 €
Schwellenwert: 30,83 €
Höchstwert: 46,92 €
Die GOÄ-Ziffer 2060 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 46,92 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2060 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.

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