Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2056
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2056 entspricht mit einer Punktzahl von 8.000 einem Wert von 466,30 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 1.072,49 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 1.632,04 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 466,30 €
Schwellenwert: 1.072,49 €
Höchstwert: 1.632,04 €
Einfachsatz: 466,30 €
Schwellenwert: 1.072,49 €
Höchstwert: 1.632,04 €
Die GOÄ-Ziffer 2056 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 1.632,04 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2056 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.