GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ Abschnitt E: Physikalisch-medizinische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen
In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.

I. Inhalationen

II. Krankengymnastik und Übungsbehandlungen

III. Massagen

IV. Hydrotherapie und Packungen

V. Wärmebehandlung

VI. Elektrotherapie

GOÄ-Ziffer: 551
Ausschlussziffern:

Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzeitig neben einer Leistung nach Nummer 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 an demselben Körperteil oder an denselben Körperteilen verabreicht, so ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig; dies gilt auch bei Verwendung eines Apparatesystems an mehreren Körperteilen.

GOÄ-Ziffer: 552

GOÄ 552: Iontophorese

1,0
2,56 €
Einfachsatz
1,8
4,62 €
Regelhöchstsatz
2,5
6,41 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:
GOÄ-Ziffer: 553

GOÄ 553: Vierzellenbad

1,0
2,68 €
Einfachsatz
1,8
4,83 €
Regelhöchstsatz
2,5
6,70 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

VII. Lichttherapie