GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 428

GOÄ 428: Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag

Abschnitt: C

Punktzahl:

220

Einfachsatz:

1,0
12,82 €

Regelhöchstsatz:

2,3
29,49 €

Höchstsatz:

3,5
44,88 €
Ausschlussziffern: GOÄ 427, GOÄ 435, GOÄ 462, GOÄ 463, GOÄ 501

Neben den Leistungen nach den Nummern 427 und 428 sind die Leistungen nach den Nummern 462, 463 und/oder 501 nicht berechnungsfähig.

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