GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 562

GOÄ 562: Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung

Abschnitt: E

Punktzahl:

46

Einfachsatz:

1,0
2,68 €

Regelhöchstsatz:

1,8
4,83 €

Höchstsatz:

2,5
6,70 €
Ausschlussziffern: GOÄ 538, GOÄ 560, GOÄ 561, GOÄ 761

Die Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 und 562 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

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