Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2441
GOÄ 2441: Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
Abschnitt: L
Punktzahl:
400
Einfachsatz:
1,0
23,31 €
Regelhöchstsatz:
2,3
53,62 €
Höchstsatz:
3,5
81,60 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2441
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2441 entspricht mit einer Punktzahl von 400 einem Wert von 23,31 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 53,62 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 81,60 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 23,31 €
Schwellenwert: 53,62 €
Höchstwert: 81,60 €
Einfachsatz: 23,31 €
Schwellenwert: 53,62 €
Höchstwert: 81,60 €
Die GOÄ-Ziffer 2441 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 81,60 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2441 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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