Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2440
GOÄ 2440: Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
Abschnitt: L
Punktzahl:
800
Einfachsatz:
1,0
46,63 €
Regelhöchstsatz:
2,3
107,25 €
Höchstsatz:
3,5
163,20 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2440
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2440 entspricht mit einer Punktzahl von 800 einem Wert von 46,63 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 107,25 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 163,20 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 46,63 €
Schwellenwert: 107,25 €
Höchstwert: 163,20 €
Einfachsatz: 46,63 €
Schwellenwert: 107,25 €
Höchstwert: 163,20 €
Die GOÄ-Ziffer 2440 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 163,20 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2440 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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