Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2288
GOÄ 2288: Osteotomien am Rippenbuckel, zusätzlich zu Nummer 2286 oder Nummer 2287
Abschnitt: L
Punktzahl:
550
Einfachsatz:
1,0
32,06 €
Regelhöchstsatz:
2,3
73,73 €
Höchstsatz:
3,5
112,20 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2288
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2288 entspricht mit einer Punktzahl von 550 einem Wert von 32,06 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 73,73 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 112,20 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 32,06 €
Schwellenwert: 73,73 €
Höchstwert: 112,20 €
Einfachsatz: 32,06 €
Schwellenwert: 73,73 €
Höchstwert: 112,20 €
Die GOÄ-Ziffer 2288 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 112,20 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2288 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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