Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2259
GOÄ 2259: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach
Abschnitt: L
Punktzahl:
1.500
Einfachsatz:
1,0
87,43 €
Regelhöchstsatz:
2,3
201,09 €
Höchstsatz:
3,5
306,01 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2259
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2259 entspricht mit einer Punktzahl von 1.500 einem Wert von 87,43 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 201,09 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 306,01 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 87,43 €
Schwellenwert: 201,09 €
Höchstwert: 306,01 €
Einfachsatz: 87,43 €
Schwellenwert: 201,09 €
Höchstwert: 306,01 €
Die GOÄ-Ziffer 2259 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 306,01 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2259 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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