Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2273
GOÄ 2273: Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens eines Distraktors –
Abschnitt: L
Punktzahl:
924
Einfachsatz:
1,0
53,86 €
Regelhöchstsatz:
2,3
123,87 €
Höchstsatz:
3,5
188,50 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2273
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2273 entspricht mit einer Punktzahl von 924 einem Wert von 53,86 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 123,87 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 188,50 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 53,86 €
Schwellenwert: 123,87 €
Höchstwert: 188,50 €
Einfachsatz: 53,86 €
Schwellenwert: 123,87 €
Höchstwert: 188,50 €
Die GOÄ-Ziffer 2273 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 188,50 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2273 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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