Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2212
GOÄ 2212: Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
Abschnitt: L
Punktzahl:
420
Einfachsatz:
1,0
24,48 €
Regelhöchstsatz:
2,3
56,31 €
Höchstsatz:
3,5
85,68 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2212
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2212 entspricht mit einer Punktzahl von 420 einem Wert von 24,48 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 56,31 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 85,68 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 24,48 €
Schwellenwert: 56,31 €
Höchstwert: 85,68 €
Einfachsatz: 24,48 €
Schwellenwert: 56,31 €
Höchstwert: 85,68 €
Die GOÄ-Ziffer 2212 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 85,68 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2212 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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