Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2029
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2029 entspricht mit einer Punktzahl von 50 einem Wert von 2,91 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 6,70 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 10,20 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 2,91 €
Schwellenwert: 6,70 €
Höchstwert: 10,20 €
Einfachsatz: 2,91 €
Schwellenwert: 6,70 €
Höchstwert: 10,20 €
Die GOÄ-Ziffer 2029 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 10,20 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2029 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.