Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2015
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2015 entspricht mit einer Punktzahl von 60 einem Wert von 3,50 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 8,04 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 12,24 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 3,50 €
Schwellenwert: 8,04 €
Höchstwert: 12,24 €
Einfachsatz: 3,50 €
Schwellenwert: 8,04 €
Höchstwert: 12,24 €
Die GOÄ-Ziffer 2015 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 12,24 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2015 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.