Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2284
GOÄ 2284: Stabilisierende operative Maßnahmen (z.B. Knochenspaneinpflanzung, Einpflanzung alloplastischen Materials), zusätzlich zu Nummer 2282 oder Nummer 2283
Abschnitt: L
Punktzahl:
554
Einfachsatz:
1,0
32,29 €
Regelhöchstsatz:
2,3
74,27 €
Höchstsatz:
3,5
113,02 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2284
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2284 entspricht mit einer Punktzahl von 554 einem Wert von 32,29 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 74,27 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 113,02 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 32,29 €
Schwellenwert: 74,27 €
Höchstwert: 113,02 €
Einfachsatz: 32,29 €
Schwellenwert: 74,27 €
Höchstwert: 113,02 €
Die GOÄ-Ziffer 2284 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 113,02 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2284 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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