Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2076
GOÄ 2076: Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
Abschnitt: L
Punktzahl:
950
Einfachsatz:
1,0
55,37 €
Regelhöchstsatz:
2,3
127,36 €
Höchstsatz:
3,5
193,81 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2076
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2076 entspricht mit einer Punktzahl von 950 einem Wert von 55,37 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 127,36 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 193,81 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 55,37 €
Schwellenwert: 127,36 €
Höchstwert: 193,81 €
Einfachsatz: 55,37 €
Schwellenwert: 127,36 €
Höchstwert: 193,81 €
Die GOÄ-Ziffer 2076 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 193,81 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2076 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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