Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2080
GOÄ 2080: Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung
Abschnitt: L
Punktzahl:
463
Einfachsatz:
1,0
26,99 €
Regelhöchstsatz:
2,3
62,07 €
Höchstsatz:
3,5
94,45 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2080
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2080 entspricht mit einer Punktzahl von 463 einem Wert von 26,99 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 62,07 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 94,45 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 26,99 €
Schwellenwert: 62,07 €
Höchstwert: 94,45 €
Einfachsatz: 26,99 €
Schwellenwert: 62,07 €
Höchstwert: 94,45 €
Die GOÄ-Ziffer 2080 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 94,45 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2080 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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