Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2053
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2053 entspricht mit einer Punktzahl von 2.400 einem Wert von 139,89 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 321,75 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 489,61 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 139,89 €
Schwellenwert: 321,75 €
Höchstwert: 489,61 €
Einfachsatz: 139,89 €
Schwellenwert: 321,75 €
Höchstwert: 489,61 €
Die GOÄ-Ziffer 2053 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 489,61 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2053 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.