GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 2053

GOÄ 2053: Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen und Knochenversorgung

Abschnitt: L

Punktzahl:

2.400

Einfachsatz:

1,0
139,89 €

Regelhöchstsatz:

2,3
321,75 €

Höchstsatz:

3,5
489,61 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2053

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2053 entspricht mit einer Punktzahl von 2.400 einem Wert von 139,89 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 321,75 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 489,61 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 139,89 €
Schwellenwert: 321,75 €
Höchstwert: 489,61 €
Die GOÄ-Ziffer 2053 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 489,61 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2053 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.

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