Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2326
GOÄ 2326: Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins
Abschnitt: L
Punktzahl:
227
Einfachsatz:
1,0
13,23 €
Regelhöchstsatz:
2,3
30,43 €
Höchstsatz:
3,5
46,31 €
Ausschlussziffern:
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Feedback senden
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2326
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2326 entspricht mit einer Punktzahl von 227 einem Wert von 13,23 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 30,43 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 46,31 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 13,23 €
Schwellenwert: 30,43 €
Höchstwert: 46,31 €
Einfachsatz: 13,23 €
Schwellenwert: 30,43 €
Höchstwert: 46,31 €
Die GOÄ-Ziffer 2326 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 46,31 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2326 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich
Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen