Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2158
GOÄ 2158: Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
Abschnitt: L
Punktzahl:
370
Einfachsatz:
1,0
21,57 €
Regelhöchstsatz:
2,3
49,60 €
Höchstsatz:
3,5
75,48 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2158
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2158 entspricht mit einer Punktzahl von 370 einem Wert von 21,57 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 49,60 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 75,48 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 21,57 €
Schwellenwert: 49,60 €
Höchstwert: 75,48 €
Einfachsatz: 21,57 €
Schwellenwert: 49,60 €
Höchstwert: 75,48 €
Die GOÄ-Ziffer 2158 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 75,48 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2158 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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