Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2083
GOÄ 2083: Freie Sehnentransplantation
Abschnitt: L
Punktzahl:
1.650
Einfachsatz:
1,0
96,17 €
Regelhöchstsatz:
2,3
221,20 €
Höchstsatz:
3,5
336,61 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2083
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2083 entspricht mit einer Punktzahl von 1.650 einem Wert von 96,17 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 221,20 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 336,61 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 96,17 €
Schwellenwert: 221,20 €
Höchstwert: 336,61 €
Einfachsatz: 96,17 €
Schwellenwert: 221,20 €
Höchstwert: 336,61 €
Die GOÄ-Ziffer 2083 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 336,61 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2083 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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