Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2324
GOÄ 2324: Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins
Abschnitt: L
Punktzahl:
152
Einfachsatz:
1,0
8,86 €
Regelhöchstsatz:
2,3
20,38 €
Höchstsatz:
3,5
31,01 €
Ausschlussziffern:
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Feedback senden
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2324
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2324 entspricht mit einer Punktzahl von 152 einem Wert von 8,86 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 20,38 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 31,01 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 8,86 €
Schwellenwert: 20,38 €
Höchstwert: 31,01 €
Einfachsatz: 8,86 €
Schwellenwert: 20,38 €
Höchstwert: 31,01 €
Die GOÄ-Ziffer 2324 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 31,01 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2324 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich
Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen