Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2320
GOÄ 2320: Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade – gegebenenfalls einschließlich Wundverband –
Abschnitt: L
Punktzahl:
189
Einfachsatz:
1,0
11,02 €
Regelhöchstsatz:
2,3
25,34 €
Höchstsatz:
3,5
38,56 €
Ausschlussziffern:
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Feedback senden
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2320
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2320 entspricht mit einer Punktzahl von 189 einem Wert von 11,02 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 25,34 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 38,56 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 11,02 €
Schwellenwert: 25,34 €
Höchstwert: 38,56 €
Einfachsatz: 11,02 €
Schwellenwert: 25,34 €
Höchstwert: 38,56 €
Die GOÄ-Ziffer 2320 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 38,56 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2320 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich
Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen