Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2140
GOÄ 2140: Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
Abschnitt: L
Punktzahl:
1.000
Einfachsatz:
1,0
58,29 €
Regelhöchstsatz:
2,3
134,06 €
Höchstsatz:
3,5
204,01 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2140
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2140 entspricht mit einer Punktzahl von 1.000 einem Wert von 58,29 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 134,06 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 204,01 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 58,29 €
Schwellenwert: 134,06 €
Höchstwert: 204,01 €
Einfachsatz: 58,29 €
Schwellenwert: 134,06 €
Höchstwert: 204,01 €
Die GOÄ-Ziffer 2140 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 204,01 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2140 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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