GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 2412

GOÄ 2412: Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur

Abschnitt: L

Punktzahl:

1.400

Einfachsatz:

1,0
81,60 €

Regelhöchstsatz:

2,3
187,69 €

Höchstsatz:

3,5
285,61 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2412

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2412 entspricht mit einer Punktzahl von 1.400 einem Wert von 81,60 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 187,69 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 285,61 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 81,60 €
Schwellenwert: 187,69 €
Höchstwert: 285,61 €
Die GOÄ-Ziffer 2412 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 285,61 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2412 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.

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