Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2412
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2412 entspricht mit einer Punktzahl von 1.400 einem Wert von 81,60 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 187,69 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 285,61 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 81,60 €
Schwellenwert: 187,69 €
Höchstwert: 285,61 €
Einfachsatz: 81,60 €
Schwellenwert: 187,69 €
Höchstwert: 285,61 €
Die GOÄ-Ziffer 2412 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 285,61 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2412 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.