Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2009
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2009 entspricht mit einer Punktzahl von 100 einem Wert von 5,83 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 13,41 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 20,40 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 5,83 €
Schwellenwert: 13,41 €
Höchstwert: 20,40 €
Einfachsatz: 5,83 €
Schwellenwert: 13,41 €
Höchstwert: 20,40 €
Die GOÄ-Ziffer 2009 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 20,40 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2009 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.