Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2006
GOÄ 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde –
Abschnitt: L
Punktzahl:
63
Einfachsatz:
1,0
3,67 €
Regelhöchstsatz:
2,3
8,45 €
Höchstsatz:
3,5
12,85 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2006
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2006 entspricht mit einer Punktzahl von 63 einem Wert von 3,67 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 8,45 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 12,85 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 3,67 €
Schwellenwert: 8,45 €
Höchstwert: 12,85 €
Einfachsatz: 3,67 €
Schwellenwert: 8,45 €
Höchstwert: 12,85 €
Die GOÄ-Ziffer 2006 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 12,85 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2006 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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