Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2263
GOÄ 2263: Resektion eines kleinen Knochens – auch einschließlich eines benachbarten Gelenkanteils – mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation)
Abschnitt: L
Punktzahl:
1.660
Einfachsatz:
1,0
96,76 €
Regelhöchstsatz:
2,3
222,54 €
Höchstsatz:
3,5
338,65 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2263
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2263 entspricht mit einer Punktzahl von 1.660 einem Wert von 96,76 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 222,54 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 338,65 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 96,76 €
Schwellenwert: 222,54 €
Höchstwert: 338,65 €
Einfachsatz: 96,76 €
Schwellenwert: 222,54 €
Höchstwert: 338,65 €
Die GOÄ-Ziffer 2263 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 338,65 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2263 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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