Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2400
GOÄ 2400: Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche
Abschnitt: L
Punktzahl:
111
Einfachsatz:
1,0
6,47 €
Regelhöchstsatz:
2,3
14,88 €
Höchstsatz:
3,5
22,64 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2400
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2400 entspricht mit einer Punktzahl von 111 einem Wert von 6,47 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 14,88 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 22,64 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 6,47 €
Schwellenwert: 14,88 €
Höchstwert: 22,64 €
Einfachsatz: 6,47 €
Schwellenwert: 14,88 €
Höchstwert: 22,64 €
Die GOÄ-Ziffer 2400 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 22,64 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2400 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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