GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 2045

GOÄ 2045: Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk

Abschnitt: L

Punktzahl:

600

Einfachsatz:

1,0
34,97 €

Regelhöchstsatz:

2,3
80,44 €

Höchstsatz:

3,5
122,40 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2045

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2045 entspricht mit einer Punktzahl von 600 einem Wert von 34,97 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 80,44 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 122,40 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 34,97 €
Schwellenwert: 80,44 €
Höchstwert: 122,40 €
Die GOÄ-Ziffer 2045 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 122,40 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2045 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.

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