Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2955
GOÄ 2955: Thorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates –
Abschnitt: L
Punktzahl:
5.000
Einfachsatz:
1,0
291,44 €
Regelhöchstsatz:
2,3
670,30 €
Höchstsatz:
3,5
1.020,03 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2955
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2955 entspricht mit einer Punktzahl von 5.000 einem Wert von 291,44 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 670,30 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 1.020,03 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 291,44 €
Schwellenwert: 670,30 €
Höchstwert: 1.020,03 €
Einfachsatz: 291,44 €
Schwellenwert: 670,30 €
Höchstwert: 1.020,03 €
Die GOÄ-Ziffer 2955 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 1.020,03 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2955 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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