Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 1275
GOÄ 1275: Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/ oder der Hornhaut
Abschnitt: I
Punktzahl:
37
Einfachsatz:
1,0
2,16 €
Regelhöchstsatz:
2,3
4,96 €
Höchstsatz:
3,5
7,55 €
Ausschlussziffern:
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