Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 1270
GOÄ 1270: Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten
Abschnitt: I
Punktzahl:
54
Einfachsatz:
1,0
3,15 €
Regelhöchstsatz:
1,8
5,67 €
Höchstsatz:
2,5
7,87 €
Ausschlussziffern:
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