Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 718: Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben.
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