GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 800

GOÄ 800: Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes –

Abschnitt: G

Punktzahl:

195

Einfachsatz:

1,0
11,37 €

Regelhöchstsatz:

2,3
26,14 €

Höchstsatz:

3,5
39,78 €
Ausschlussziffern: GOÄ 8, GOÄ 26, GOÄ 825, GOÄ 826, GOÄ 830, GOÄ 1400

Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen nach den Nummern 8, 26, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.

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