Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 403: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung
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Höchstsatz:
Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
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