GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 403

GOÄ 403: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung

Abschnitt: C

Punktzahl:

150

Einfachsatz:

1,0
8,74 €

Regelhöchstsatz:

1,8
15,74 €

Höchstsatz:

2,5
21,86 €
Ausschlussziffern:

Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.

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