GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 360

GOÄ 360: Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie – einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung

Abschnitt: C

Punktzahl:

1.000

Einfachsatz:

1,0
58,29 €

Regelhöchstsatz:

2,3
134,06 €

Höchstsatz:

3,5
204,01 €
Ausschlussziffern:

Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden.

Die Leistung nach Nummer 360 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig.

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