GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5357

GOÄ 5357: Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im KopfHalsbereich oder Spinalkanal – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet

Abschnitt: O

Punktzahl:

3.500

Einfachsatz:

1,0
204,01 €

Regelhöchstsatz:

1,8
367,21 €

Höchstsatz:

2,5
510,01 €

Neben der Leistung nach Nummer 5357 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361, 5295 sowie 5300 bis 5312 nicht berechnungsfähig.

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