Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 351: Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
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