GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 606

GOÄ 606: Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie –

Abschnitt: F

Punktzahl:

379

Einfachsatz:

1,0
22,09 €

Regelhöchstsatz:

1,8
39,76 €

Höchstsatz:

2,5
55,23 €
Ausschlussziffern: GOÄ 435, GOÄ 602, GOÄ 605, GOÄ 608

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