Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 260: Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation –
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig.
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