GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1852

GOÄ 1852: Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel –

Abschnitt: K

Punktzahl:

700

Einfachsatz:

1,0
40,80 €

Regelhöchstsatz:

2,3
93,84 €

Höchstsatz:

3,5
142,80 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1852

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1852 entspricht mit einer Punktzahl von 700 einem Wert von 40,80 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 93,84 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 142,80 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 40,80 €
Schwellenwert: 93,84 €
Höchstwert: 142,80 €
Die GOÄ-Ziffer 1852 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 142,80 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1852 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.

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