Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 1853
GOÄ 1853: Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung
Abschnitt: K
Punktzahl:
1.200
Einfachsatz:
1,0
69,94 €
Regelhöchstsatz:
2,3
160,87 €
Höchstsatz:
3,5
244,81 €
Ausschlussziffern:
Neben der Leistung nach Nummern 1853 ist die Leistung nach Nummer 1852 nicht berechnungsfähig.
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1853
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1853 entspricht mit einer Punktzahl von 1.200 einem Wert von 69,94 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 160,87 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 244,81 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 69,94 €
Schwellenwert: 160,87 €
Höchstwert: 244,81 €
Einfachsatz: 69,94 €
Schwellenwert: 160,87 €
Höchstwert: 244,81 €
Die GOÄ-Ziffer 1853 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 244,81 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1853 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.
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